Der Aufsichtsrat hat aus den Reihen seiner Mitglieder vier Ausschüsse gebildet, die dem Gesamtaufsichtsrat zur Seite stehen.
Finanz- und Prüfungsausschuss
Aufgaben
Vorbereitung der Finanzentscheidungen des Gesamtaufsichtsrats
Entscheidung anstelle des Gesamtaufsichtsrats über bestimmte Finanzangelegenheiten, wie Gründung von Gesellschaften, Erwerb von Beteiligungen und Kapitalerhöhung bei Tochtergesellschaften innerhalb eines jeweils definierten Werterahmens
Mitglieder
Dr. Hermann Jung (Vorsitzender)
Herbert K. Haas
Jutta Hammer
Dr. Thomas Lindner
Ralf Rieger
Dr. Erhard Schipporeit
Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten
Aufgaben
Vorbereitung der Personalangelegenheiten des Gesamtaufsichtsrats
Entscheidung anstelle des Gesamtaufsichtsrats über bestimmte Personalangelegenheiten, für die der Gesamtaufsichtsrat nicht zwingend ausschließlich zuständig ist
Mitglieder:
Herbert K. Haas (Vorsitzender)
Dr. Thomas Lindner
Jutta Mück
Norbert Steiner
Vermittlungsausschuss
Aufgaben
Vorschlag für die Bestellung eines Vorstandsmitglieds, wenn im ersten Wahlgang nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht wird (§ 31 Absatz 3 MitbestG)
Mitglieder
Herbert K. Haas (Vorsitzender)
Ralf Rieger
Dr. Thomas Lindner
Prof. Dr. Jens Schubert
Nominierungsausschuss
Aufgaben
Empfehlung von geeigneten Kandidaten für die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung