Der Aufsichtsrat hat aus den Reihen seiner Mitglieder vier Ausschüsse gebildet, die dem Gesamtaufsichtsrat zur Seite stehen.
Finanz- und Prüfungsausschuss
Aufgaben
Vorbereitung der Finanzentscheidungen des Gesamtaufsichtsrats
Entscheidung anstelle des Gesamtaufsichtsrats über bestimmte Finanzangelegenheiten, wie Gründung von Gesellschaften, Erwerb von Beteiligungen und Kapitalerhöhung bei Tochtergesellschaften innerhalb eines jeweils definierten Werterahmens
Mitglieder
Dr. Hermann Jung (Vorsitzender)
Dr. Christof Günther
Herbert K. Haas
Jutta Hammer
Ralf Rieger
Angela Titzrath
Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten
Aufgaben
Vorbereitung der Personalangelegenheiten des Gesamtaufsichtsrats
Entscheidung anstelle des Gesamtaufsichtsrats über bestimmte Personalangelegenheiten, für die der Gesamtaufsichtsrat nicht zwingend ausschließlich zuständig ist
Mitglieder:
Herbert K. Haas (Vorsitzender)
Jutta Mück
Norbert Steiner
Angela Titzrath
Vermittlungsausschuss
Aufgaben
Vorschlag für die Bestellung eines Vorstandsmitglieds, wenn im ersten Wahlgang nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht wird (§ 31 Absatz 3 MitbestG)
Mitglieder
Herbert K. Haas (Vorsitzender)
Ralf Rieger
Prof. Dr. Jens Schubert
Angela Titzrath
Nominierungsausschuss
Aufgaben
Empfehlung von geeigneten Kandidaten für die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung