Als selbstverständlich betrachtet der Talanx Konzern die Einhaltung geltenden Rechts als Voraussetzung für eine dauerhaft erfolgreiche Geschäftstätigkeit. In diesem Zusammenhang werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von dem Bereich Compliance der Talanx unterstützt.
Mit der Verhaltensrichtlinie für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzen wir Maßstäbe im Hinblick auf ein verantwortungsvolles und ethisches Verhalten auf allen Ebenen des Konzerns. Jeder Mitarbeiter im Konzern hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Handeln mit dieser Richtlinie und den für seinen Arbeitsbereich geltenden Gesetzen, Richtlinien und Anweisungen in Einklang steht.
Nicht nur die Qualität unserer Produkte und unserer Dienstleistungen bestimmt unseren Geschäftserfolg, sondern auch ein rechtlich korrektes und verantwortungsbewusstes Verhalten unserer Mitarbeiter untereinander, gegenüber unseren Geschäftspartnern und in der Öffentlichkeit. Nur so schaffen wir Vertrauen, ein in unserer Branche nicht zu unterschätzender Wettbewerbsfaktor.
Mithilfe von Schulungsveranstaltungen und -programmen bieten wir den Mitarbeitern Gelegenheit, ihr Wissen und ihre Kenntnisse über ausgewählte Compliance-relevante Themen aufzufrischen, zu erweitern und zu vertiefen.
Ein Hinweisgebersystem (auch als Whistleblowing System bekannt) ermöglicht es einem Hinweisgeber oder einer Hinweisgeberin (Whistleblower), bestimmte gravierende Gesetzesverstöße auch anonym zu melden. Auf dieser Basis kann der Bereich Compliance tätig werden, dem Hinweis nachgehen, den Schaden eindämmen und weitere Schäden vermeiden.
Das Hinweisgebersystem ermöglicht es Personen insbesondere, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener und umweltbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln eines Unternehmens des Talanx Konzerns im eigenen Geschäftsbereich oder eines unmittelbaren Zulieferers entstanden sind. Es dient damit auch der Entgegennahme von Beschwerden gem. § 8 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Näheres dazu finden Sie in der hier verlinkten Verfahrensordnung.