§ 161 Aktiengesetz (AktG) verpflichtet Vorstand und Aufsichtsrat deutscher börsennotierter Gesellschaften, jährlich zu erklären, ob den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ (DCGK) entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht.
Vorstand und Aufsichtsrat erklären gemäß § 161 AktG, dass die Talanx AG allen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 (Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 27. Juni 2022) entspricht.
Die Gesellschaft wird auch künftig den Empfehlungen des DCGK in der Fassung vom 28. April 2022 entsprechen.
Hannover, den 10 November 2023
Der Vorstand – Der Aufsichtsrat