Konzernthemen

Stürmisches Wetter

Das Tief "Burglind" bringt den ersten Sturm des neuen Jahres. Umgestürzte Bäume und heftiger Regen behindern massiv den Verkehr. Wie kommt es überhaupt zu kräftigen Winden bis hin zur Orkanstärke – mit zum Teil gravierenden Auswirkungen auf Mensch und Natur?

Wieso nimmt gerade im Herbst das stürmische Wetter zu?
Das, was wir als Wind wahrnehmen, ist ein Druckausgleich innerhalb der Atmosphäre zwischen unterschiedlich warmen Luftmassen. Gerade im Herbst ist der Temperatur- und damit der Druckunterschied in den gemäßigten Breiten besonders hoch: Während das Mittelmeer noch nachsommerliche Wärme besitzt, kühlt es sich in Nord- und Mitteleuropa bereits deutlich ab. Dadurch entsteht quer über Mitteleuropa – dort, wo die warme Luft des Mittelmeerraums auf die kontinentale Kaltluft trifft – eine massive Luftmassengrenze, die sogenannte Polarfront. Der Druckunterschied entlang dieser Luftmassengrenze entlädt sich in starken Winden – je größer der Temperaturunterschied zwischen Nord und Süd, desto stürmischer geht es zu.

Wann spricht man von einem Sturm?
Die Stärke des Windes wird für gewöhnlich gemäß der sogenannten Beaufort-Skala (benannt nach Francis Beaufort) angegeben. Kriterium der Windstärke nach Beaufort ist maßgeblich die Windgeschwindigkeit. Dabei reicht die Skala von Null (Windstille) bis Zwölf (Orkan mit Windgeschwindigkeiten von über 117 Kilometer pro Stunde). Als Sturm wird ein Wind der Stärke 9 bezeichnet, er erreicht dann Geschwindigkeiten zwischen 75 und 88 Kilometer pro Stunde.

Wie entsteht ein Sturmtief?
Ausgangspunkt eines Herbst- oder Wintersturm ist eine sogenannte barokline Welle der Atmosphäre an der Grenze zwischen polaren und gemäßigten Luftmassen. Durch die Wellenbildung an der Polarfront gleitet die gemäßigte Warmluft an der Vorderseite der Welle auf die Kaltluft auf und bildet so am Boden die Warmfront aus. Auf der Rückseite verdrängt die schwerere kalte polare Luftmasse wiederum die Warmluft, welche zum Aufsteigen gezwungen wird. Dies führt zur Ausbildung der Kaltfront am Boden. Beide Prozesse führen zur Wolkenbildung, einsetzenden Niederschlägen und Tiefdruckgebiet-Bildung. Auf ihrem Weg ins Innere des neu entstandenen Tiefs werden beide Luftströme durch die von der Erdrotation hervorgerufene Corioliskraft auf der Nordhalbkugel der Erde nach rechts abgelenkt, sodass sich um das Zentrum des Tiefs ein Wirbel bildet, der sich gegen den Uhrzeigersinn dreht. Dabei wird kalte Luft westlich am Tiefdruckgebiet vorbei nach Süden gelenkt, während warme Luft an der östlichen Seite des Tiefs nach Norden fließt.

Normalerweise bewegt sich die Kaltfront des Tiefdruckgebiets schneller voran, sodass sie die Warmfront infolge der Rotationsbewegung des Tiefs irgendwann einholt. Durch die Vereinigung von Kalt- und Warmfront (sog. Okklusion) kommt es zu Verwirbelungen der Luftmassen – oftmals fällt dann der Sturm besonders stark aus. Die typischen Herbst- und Winterstürme sind große Tiefdruckwirbel. Stürme im Sommer sind dagegen meist lokal begrenzt und kommen oft mit Gewittern und Hagel einher.

Wie kann man sich vor Sturmschäden schützen?
Dank numerischer Wettermodelle können Meteorologen Wetterereignisse relativ gut vorhersehen. Auch Informationssysteme zur Risikoanalyse und Schadenverhütung wie das bei HDI Global SE eingesetzte ARGOS (Accumulation Risk Geospacial Online System) helfen, Naturgefahren rechtzeitig zu erkennen. Im Allgemeinen fallen Sturmschäden durch herabfallende Äste und umstürzende Bäume umso größer aus, je früher im Herbst der Sturm auftritt, da Laubbäume, die noch nicht ihre Blätter abgeworfen haben, besonders viel Angriffsfläche für Starkwind bieten. Allerdings: Ob ein Sturmschaden tatsächlich eintreffe und wie groß der Schaden dann ausfalle, kann man auch mit den modernsten Methoden nicht voraussagen. Frank Manekeller von der HDI Versicherung rät daher insbesondere Privatpersonen, den Versicherungsschutz für Haus, Auto und private Haftpflicht zu überprüfen, damit ein Sturm nicht auch noch zu einer finanziellen Belastung wird.

Welche Schäden sind bei einem Sturm versichert?
Viele Betroffene fragen sich nach Unwettern, welche Versicherung für die Schäden aufkommt. Beim Auto übernimmt die Teilkasko-Versicherung Schäden, die direkt auf stürmischen Wind (mindestens Windstärke 8) oder andere unvorhersehbare Wetterereignisse wie Hagel oder plötzliche Überschwemmungen zurückzuführen sind. Zu beachten ist hierbei: Wenn die Schäden durch einfache Maßnahmen hätten vermieden werden können, kann der Versicherungsschutz wegen grober Fahrlässigkeit gefährdet sein – zumindest bei solchen Tarifen, die auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit nicht verzichten. Wer seinen Wagen dann zum Beispiel am Uferparkplatz stehen lässt, obwohl rechtzeitig vor Hochwasser gewarnt wurde, hat schlechte Karten. Teuer kann es auch für denjenigen werden, der auf Kasko-Schutz für seinen Wagen verzichtet und nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Wenn das Auto bei einem Sturm durch herabstürzende Dachziegel oder Äste beschädigt wird, lässt sich höchstens der Hausbesitzer oder Eigentümer des Baumes haftbar machen. Das gilt aber nur, wenn diesem die Verletzung der Verkehrssicherungspflichten nachgewiesen werden kann.

Für den Hausinhaber sind Beschädigungen des Eigentums Dritter oder gar Personenschäden durch herabstürzende oder umherfliegende Teile des selbst genutzten Gebäudes meistens ein Fall für die Privat-Haftpflichtversicherung. Bei vermieteten Objekten greift die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Sturmschäden am eigenen Haus sind über die Wohngebäude-Versicherung abgedeckt, sofern die Gefahr Sturm mitversichert ist. Für Hochwasserschäden durch über die Ufer tretende Flüsse oder beispielsweise durch einen Rückstau aus der überforderten Kanalisation nach einem Starkregen kommt die sogenannte Elementarschadenversicherung auf. Diese kann in der Regel in die Gebäudeversicherung eingeschlossen werden. Ist auch die Wohnungseinrichtung in Mitleidenschaft gezogen, zum Beispiel, weil der Sturm die Scheiben eingedrückt oder das Dach abgedeckt hat, werden diese Schäden von der Hausratversicherung übernommen.